Immobilienrichtwerte
Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches "Normobjekt".
Im Internetportal BORIS-NRW wird jeder interessierten Person nach Eingabe von Gemeinde, Straßenname und Hausnummer oder durch Navigation in der Kartenansicht ein Kartenausschnitt mit Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes oder Immobilienrichtwertes präsentiert, wobei auch beschreibende Informationen abgerufen werden können.
Voraussetzungen
Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Immobilienrichtwerte verlangen.
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
- Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung (GrundwertVO NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Besonderheiten
Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches "Normobjekt". Sie stellen Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne von § 20 ImmoWertV dar und somit eine Orientierungshilfe, die ermöglichen soll, den Wert einer Immobilie unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage festzustellen. Sie bilden eine Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren nach §§ 24 ff. ImmoWertV.
Immobilienrichtwerte werden sachverständig aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses stichtagsbezogen festgesetzt. Neben der lagebezogenen Darstellung auf Basis einer Karte werden die wertbestimmenden Merkmale in einer Tabelle ausgegeben.
Der Immobilienrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen der zu bewertenden Immobilie in den wertbestimmenden Eigenschaften, die individuell für jede Immobilie berücksichtigt werden müssen, bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Immobilienrichtwert.
Kosten
- Online-Abruf im Internetportal BORIS-NRW: kostenfrei.
- Gebühren für Richtwertauskünfte bei einer Bestellung über die Geschäftsstelle:
- je Standardauszug im DIN A4-Format: Zeitgebühr 25,00 Euro,
- je schriftlicher Richtwertauskunft: Zeitgebühr 25,00 Euro.