Im Internetportal BORIS-NRW (www.boris.nrw.de) wird jeder interessierten Person nach Eingabe von Gemeinde, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abgerufen werden können.

 

Formulare

BORIS-NRW - Online-Abruf von Bodenrichtwerten, Immobilienrichtwerten und Grundstücksmarktberichten

 

Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter, der sich auf ein fiktives, gebietstypisches Grundstück bezieht (so genanntes Richtwertgrundstück).

BORIS-NRW ist das gemeinsame Internetportal aller Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in NRW.
Neben den Bodenrichtwerten sind auch Immobilienrichtwerte und die von den Gutachterausschüssen herausgegebenen Grundstücksmarktberichte abrufbar, in denen weitere Informationen zum Grundstücksmarkt wie Umsatz- und Preisentwicklungen, Durchschnittspreise von Baugrundstücken, Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen etc. enthalten sind.

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch
  • Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
  • Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - GrundWertVO NRW)
  • Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

Kosten

Der Online-Abruf im Internetportal BORIS-NRW ist kostenfrei.

 

Die Gebühren für Bodenrichtwertauskünfte bei einer Bestellung über die Geschäftsstelle betragen:

  • je Standardauszug im DIN A4-Format: Zeitgebühr 25,00 Euro,
  • je schriftliche Bodenrichtwertauskunft: Zeitgebühr 25,00 Euro.