Auf Grundlage der Kaufpreissammlung sind gemäß § 196 BauGB flächendeckend Bodenrichtwete zu ermitteln.

Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück.

Im Internetportal BORIS-NRW wird jeder interessierten Person nach Eingabe von Gemeinde, Straßenname und Hausnummer oder durch Navigation in der Kartenansicht ein Kartenausschnitt mit Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes oder Immobilienrichtwertes präsentiert, wobei auch beschreibende Informationen abgerufen werden können.

Voraussetzungen

Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Ein Bodenrichtwert ist entsprechend § 196 BauGB ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

Kosten

  • Online-Abruf im Internetportal BORIS-NRW: kostenfrei.
  • Gebühren für Richtwertauskünfte bei einer Bestellung über die Geschäftsstelle:
    • je Standardauszug im DIN A4-Format: Zeitgebühr 25,00 Euro,
    • je schriftlicher Richtwertauskunft: Zeitgebühr 25,00 Euro.

Zahlungsweisen

  • Rechnung

    Die Ware wird mit einer Rechnung versendet, die der Käufer innerhalb einer bestimmten Frist an den Händler zu begleichen hat.