In einer Grenzbescheinigung wird bescheinigt, ob ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet worden ist. Bei Grenzbebauung wird die Lage des Gebäudes zu den Grenzen beschrieben.

Antragstellung:
Ein Antrag auf Erstellung einer Grenzbescheinigung kann formlos, schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail gestellt werden.


Rechtsgrundlage

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand.

Grenzbescheinigung

In einer Grenzbescheinigung wird bescheinigt, ob ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet worden ist. Bei Grenzbebauung wird die Lage des Gebäudes zu den Grenzen beschrieben.

Antragstellung:
Ein Antrag auf Erstellung einer Grenzbescheinigung kann formlos, schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail gestellt werden.


Rechtsgrundlage

Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand.

Grenzbebauung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/349/show
Amt für Geoinformation und Kataster
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6209
Fax 02581 53-6299

Herr

Dirk

Lockenkötter

02581 53-6237
geodatenzentrum@kreis-warendorf.de