In einer Grenzbescheinigung wird bescheinigt, ob ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet worden ist. Bei Grenzbebauung wird die Lage des Gebäudes zu den Grenzen beschrieben.

Antragstellung:
Ein Antrag auf Erstellung einer Grenzbescheinigung kann formlos, schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail gestellt werden.


Rechtsgrundlage

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand.