Adoptionsvermittlung
Adoptionsvermittlung im Kreis Warendorf
Die Adoptionsvermittlungsstelle im Kreis Warendorf ist für das gesamte Kreisgebiet zuständig, inklusive der Städte Ahlen, Beckum und Oelde.
Im Folgenden haben wir Ihnen einen Überblick zu unseren Aufgaben erstellt:
- Fremdadoption
- Stiefkindadoption
- Auslandsadoption
- Adoptionsnachbetreuung
Fremdadoption
Sie denken darüber nach, Ihr Kind zur Adoption in eine andere Familie zu geben?
Der Wunsch ein Kind zur Adoption in eine andere Familie zu geben, ist eine große Entscheidung. Uns ist bewusst, in welchen Situationen Sie sich befinden können und unser Ziel ist es, Sie wertschätzend und neutral bei Ihrer Entscheidung zu begleiten.
Entscheiden Sie sich für die Adoption, so werden wir mit Ihnen besprechen, wie die weiteren Abläufe sind. Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Wege, die wir individuell mit Ihnen besprechen können. Bei der Auswahl einer geeigneten Adoptivfamilie versuchen wir, soweit möglich, Ihre Wünsche zu berücksichtigen.
Melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei uns. Eine anonyme Beratung ist auf Wunsch möglich. Grundsätzlich unterliegen wir der beruflichen Schweigepflicht.
Wenn Sie noch unsicher sind, was die beste Entscheidung für Sie und das Kind ist, dann können wir verschiedene Hilfsangebote und Möglichkeiten durchsprechen. Es gibt im Kreisgebiet auch noch weitere Stellen, an denen Sie sich über Hilfsangebote informieren können.
Sie haben Interesse an der Aufnahme eines Kindes im Rahmen der Fremdadoption?
Wenn Sie sich für die Aufnahme eines Kindes im Rahmen der Fremdadoption interessieren, können Sie gerne telefonisch oder per Mail Kontakt zu den Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle aufnehmen.
Nach einem ersten Kontakt werden wir mit Ihnen einen Termin für ein Informationsgespräch in den Räumlichkeiten des Kreishauses vereinbaren. Das Informationsgespräch soll Ihnen einen ersten Überblick zu den Abläufen und Voraussetzungen zur Adoptionsvermittlung im Kreis Warendorf geben. Es gibt außerdem Raum für Ihre Fragen und Anliegen.
Der dann folgende Bewerbungsprozess setzt sich aus einer Bewerberschulung sowie der Biografiearbeit und Profilierung zusammen. Ziel ist es, dass wir, aber vor allem auch Sie selbst, einen Eindruck davon erhalten, unter welchen Voraussetzungen Sie sich die Aufnahme eines Kindes vorstellen können.
Im Laufe des Bewerbungsprozesses werden wir Sie auch bitten, weitere Unterlagen einzureichen (z.B. einen Lebenslauf, ein erweitertes Führungszeugnis). Wir werden Sie rechtzeitig darauf hinweisen.
Nach positivem Abschluss des Bewerbungsprozesses, werden Sie in unserem Bewerberpool aufgenommen und fortan bei Vermittlungsentscheidungen berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass es keine Warteliste für die Aufnahme eines Kindes gibt.
Als Adoptionsvermittlungsstelle entscheiden wir für jedes Kind individuell, welche Bewerberfamilie am geeignetsten ist.
Stiefkindadoption
Sie leben in einer Patchworkfamilie und interessieren sich für eine Stiefkindadoption?
Bei der Stiefkindadoption wird ein Kind durch ein Stiefelternteil adoptiert. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen dem Kind und dem Stiefelternteil eine Eltern-Kind-Beziehung entstanden ist.
Die Stiefkindadoption ist eine gerichtliche Entscheidung. Der Stiefvater/die Stiefmutter muss bei einem Notar einen Antrag auf Adoption des Kindes stellen. Wichtig: Beide leiblichen Elternteile müssen ebenfalls zu einem Notar gehen und der Adoption zustimmen. Die Adoption kann demnach i.d.R. nur einvernehmlich erfolgen.
Wenn Sie sich für eine Stiefkindadoption interessieren, dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir werden mit Ihnen einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren und mit Ihnen über die Bedeutung einer Stiefkindadoption und die weiteren Abläufe sprechen.
Bitte beachten Sie, dass ein solches Beratungsgespräch gem. § 9a AdVermiG verpflichtend ist, wenn Sie den Adoptionsprozess fortsetzen wollen. Einen Notartermin zur Beantragung einer Adoption, können Sie nur vereinbaren, wenn Sie dem Notar einen Nachweis zu einem Beratungsgespräch in einer Adoptionsvermittlungsstelle vorlegen können.
Im Laufe des Adoptionsverfahrens, wird das Familiengericht uns als Adoptionsvermittlungsstelle zu einer Stellungnahme auffordern. In diesem Zuge werden wir dann erneut Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Sie leben in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft/Ehe und möchten das Kind Ihrer Partnerin/Ehefrau adoptieren?
Bei diesem Familienmodell handelt es sich ebenfalls um eine Stiefkindadoption, wobei der Ablauf sich von den klassischen Patchworkfamilien unterscheidet.
Sofern Sie und Ihre Partnerin (leibliche Mutter des Kindes), zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder seit mindestens vier Jahren zusammenleben, entfällt für Sie die verpflichtende Beratung gem. § 9a AdVermiG. Sie können sich selbstverständlich trotzdem auf eigenen Wunsch bei uns über die Bedeutung und Abläufe einer Adoption beraten lassen. Sie müssen einem Notar jedoch keinen Beratungsnachweis vorlegen, um eine Adoption des Kindes zu beantragen.
Waren Sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet und weniger als vier Jahre zusammenlebend, dann müssen Sie eine verpflichtende Beratung gem. § 9a AdVermiG bei uns in Anspruch nehmen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf. Wir vereinbaren dann einen gemeinsamen Termin.
Im Laufe des Adoptionsverfahrens, wird das Familiengericht uns als Adoptionsvermittlungsstelle zu einer Stellungnahme auffordern. In diesem Zuge werden wir dann erneut Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Auslandsadoption
Sie haben Interesse an einer Auslandsadoption?
Bei einer Auslandsadoption erfolgt die Adoption eines Kindes aus dem Ausland.
Das LWL-Landesjugendamt NRW hat eine eigene Fachabteilung (Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle in Münster) zur Bearbeitung von Auslandsadoptionen. Bei Interesse an weitergehenden Informationen zu einer Auslandsadoption, wenden Sie sich bitte zunächst an die Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle in Münster.
Im weiteren Vorbereitungs- und Vermittlungsprozess erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen der Zentralen Adoptionsvermittlungsstelle und der Adoptionsvermittlungsstelle in Warendorf.
Adoptionsnachbetreuung
Sie wurden adoptiert und Sie haben Interesse an weiteren Informationen?
Wurden Sie selbst adoptiert, so haben sie ein Recht auf Aktenauskunft. Adoptionsakten werden 100 Jahre lang aufbewahrt, um eine Verfügbarkeit unabhängig von Ihrem Alter zu ermöglichen.
Die Aktenauskunft erfolgt durch eine Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle und findet i.d.R. im Kreishaus Warendorf statt. Bitte beachten Sie, dass wir bei der Aktenauskunft den Datenschutz Dritter beachten müssen. Wir können daher keine Akten aushändigen.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie eine Aktenauskunft wünschen.
Sind Sie auf der Suche nach Angehörigen, die adoptiert wurden?
Wenn Sie Angehörigen suchen, die adoptiert wurden, dann können Sie uns ebenfalls kontaktieren. Wir werden dann gemeinsam besprechen, unter welchen Voraussetzungen wir Ihnen weiterhelfen können. Bitte beachten Sie, dass wir auch hier datenschutzrechtliche Regelungen beachten müssen.
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Ansprechpersonen:
Ivon Nubbenholt (Teamleitung)
Adoptionen im Kreis Warendorf
Telefon: 02581/53-5243
Email: ivon.nubbenholt@kreis-warendorf.de
Lea Goetz
Adoptionen im Kreis Warendorf
Telefon: 02581/53-5247
Email: Lea.goetz@kreis-warendorf.de
Carina Maronde
Adoptionen im Kreis Warendorf
Telefon: 02581/53-5248
Email: carina.maronde@kreis-warendorf.de
Kosten
Es fallen Gebühren für die notariellen Beurkundungen an.