Jugendarbeit - Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan
Der Kinder- und Jugendförderplan (KJFöP) wird auf Basis mit dem zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendfördergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (3. AG-KJHG NRW) zu Beginn jeder Legislaturperiode fortgeschrieben.
2021 wurde der aktuell gültige KJFöP nach einem breiten Beteiligungsverfahren durch den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf beschlossen. An dem Beteiligungsverfahren wirkten freie Träger der Jugendhilfe, Schulen und weitere Institutionen mit. Zudem wurden auch Kinder und Jugendliche durch eine online Umfrage an der Fortschreibung des KJFöP beteiligt. Somit ist der KJFöP ein Produkt breiter Abstimmung.
Der Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Warendorf (KJFöP) ist ein Unterstützungs- und Förderungsinstrument und befasst sich mit folgenden Themen:
- Kinder- und Jugendarbeit freier Träger der Jugendhilfe/Jugendverbandsarbeit
- Offene Kinder und Jugendarbeit
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Jugendhilfe und Schule
- Eigene Maßnahmen des Amtes für Jugend und Bildung des Kreises Warendorf
Falls Sie Fragen oder Anregungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Warendorf haben, wenden sie sich gerne an die Kolleginnen und Kollegen der Jugendpflege
Kinder- und Jugendförderplan
KJFöP des Kreises Warendorf 2021
Formulare:
Kinder- und Jugendarbeit freier Träger der Jugendhilfe/Jugendverbandsarbeit
Unterlagen
- Antragsformular
- Erstellung eines vorläufigen Programms der Maßnahme mit zeitlichen und inhaltlichen Angaben
- Kosten- und Finanzierungsplan (nur bei Aus- und Fortbildung von JugendleiterInn und bei Projekten und Initiativen)
- Konzeption und Projektverlauf (nur bei Projekten und Initiativen)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.