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Adoptions•vermittlungs•stelle im Kreis Waren•dorf

Die Adoptions•vermittlungs•stelle ist zuständig für:

  • den ganzen Kreis Waren•dorf
  • die Städte Ahlen, Beckum und Oelde

Hier finden Sie Infos zu unseren Aufgaben.

Unsere Aufgaben

  • Fremdadoption
  • Stiefkindadoption
  • Auslandsadoption
  • Adoptionsnach•betreuung

 

Fremd•adoption

Sie überlegen, Ihr Kind zur Adoption zu geben?

Eine Adoption ist eine sehr große Entscheid•ung.
Wir wissen, dass Sie in einer schweren Situation sein können.
Wir begleiten Sie einfühlsam und neutral.

Wenn Sie sich für eine Adoption entscheiden:

  • wir erklären Ihnen alle Schritte
  • wir besprechen verschiedene Möglich•keiten
  • wir versuchen, Ihre Wünsche bei der Auswahl der Adoptivfamilie zu beachten

Sie können uns anrufen oder eine E‑Mail schreiben.
Eine anonyme Berat•ung ist möglich.
Wir unterliegen der Schweigepflicht.

Wenn Sie noch unsicher sind:

  • wir sprechen mit Ihnen über andere Hilfs•angebote
  • wir zeigen Möglich•keiten, die Ihnen und dem Kind helfen können
  • wir nennen Ihnen weitere Stellen im Kreis, die Sie unter•stützen können

 

Sie möchten ein Kind adoptieren? (Fremd•adoption)

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten:

  • melden Sie sich telefonisch oder per E‑Mail
  • wir vereinbaren ein erstes Informationsgespräch
  • das Gespräch findet im Kreis•haus statt
  • Sie bekommen Infos über Ablauf und Voraus•setzungen
  • Sie können Fragen stellen und Ihre Anliegen besprechen

Danach startet der Bewerbungsprozess.
Er besteht aus:

  • einer Bewerberschulung
  • Bio•grafiearbeit
  • Profilerstellung

Ziel ist:

  • Sie bekommen Klarheit:
    Unter welchen Bedingungen können Sie sich ein Kind vorstellen?
  • wir bekommen Klarheit:
    Welche Familie passt zu welchem Kind?

Im Bewerbungsprozess brauchen wir Unter•lagen, z. B.:

  • Lebens•lauf
  • erweitertes Führungszeugnis
    Wir sagen Ihnen rechtzeitig Bescheid, was wir brauchen.

Nach einem positiven Abschluss:

  • werden Sie in den Bewerber‑pool aufgenommen
  • wir berück•sichtigen Sie bei Vermittlungsentscheidungen

Wichtig:

  • Für jedes Kind wird individuell entschieden, welche Familie am besten passt.

 

Stief•kind•adoption

Sie leben in einer Patchwork•familie?

Bei einer Stief•kind•adoption adoptiert ein Stief•eltern•teil das Kind.
Wichtig ist:

  • es gibt bereits eine Eltern‑Kind‑Beziehung

Die Stief•kind•adoption ist ein gerichtliches Verfahren.

Notwendig ist:

  • der Stief•vater oder die Stief•mutter stellt beim Notar den Antrag
  • beide leiblichen Eltern müssen ebenfalls beim Notar zustimmen
  • meist ist die Adoption nur möglich, wenn alle einverstanden sind

Wenn Sie sich dafür interessieren:

  • melden Sie sich bei uns
  • wir machen einen Beratungs•termin
  • wir erklären Bedeutung und Ablauf

Wichtig:
Eine Berat•ung nach Para•graf 9a AdVermiG ist Pflicht, wenn Sie den Prozess weiterführen möchten.
Sie brauchen einen Nachweis vom Beratungs•gespräch für den Notar.

Im weiteren Verfahren:

  • das Familien•gericht fordert uns um eine Stellung•nahme
  • wir nehmen erneut Kontakt zu Ihnen auf

 

Sie leben in einer gleich•geschlechtlichen Partner•schaft?

Auch hier handelt es sich um eine Stief•kind•adoption.
Der Ablauf kann anders sein.

Wenn Sie mit der leiblichen Mutter verheiratet waren
oder seit mindestens 4 Jahren zusammenleben:

  • dann ist die Berat•ung nach Para•graf 9a AdVermiG nicht verpflichtend
  • Sie können sich aber freiwillig beraten lassen

Wenn Sie bei der Geburt nicht verheiratet waren
und weniger als 4 Jahre zusammenleben:

  • die Berat•ung nach Para•graf 9a AdVermiG ist verpflichtend
  • melden Sie sich bei uns
  • wir vereinbaren einen Termin

Auch hier:

  • das Familien•gericht fordert später unsere Stellung•nahme
  • wir nehmen dann wieder Kontakt zu Ihnen auf

 

Auslands•adoption

Bei einer Auslands•adoption wird ein Kind aus dem Ausland adoptiert.

Hierfür zuständig ist:

die Zentrale Adoptions•vermittlungs•stelle im LWL•Landes•jugend•amt NRW (in Münster).

Wenn Sie Infos möchten:

  • melden Sie sich zuerst bei der Zentralen Adoptions•vermittlungs•stelle

Danach arbeiten:

  • die Zentrale Adoptions•vermittlungs•stelle
  • und die Adoptions•vermittlungs•stelle im Kreis Waren•dorf

eng zusammen.

 

Adoptions•nach•betreuung

Sie wurden adoptiert und möchten Infos?

Wenn Sie adoptiert wurden, haben Sie ein Recht auf:

  • Akten•auskunft

Adoptions•akten werden 100 Jahre aufbewahrt.
So können Sie auch als Erwachsener Infos bekommen.

Die Akten•auskunft:

  • wird durch eine Mit•arbeiterin gemacht
  • findet meist im Kreis•haus Waren•dorf statt
  • ist an Datenschutz gebunden
  • wir dürfen keine Akten herausgeben

Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie eine Akten•auskunft wünschen.

 

Sie suchen Angehörige, die adoptiert wurden?

Auch dann können Sie uns kontaktieren.
Wir klären mit Ihnen:

  • welche Möglich•keiten es gibt
  • welche Voraus•setzungen erfüllt sein müssen

Bitte beachten Sie:

  • auch hier müssen wir den Daten•schutz beachten

 

Ansprech•personen

Ivon Nubbenholt (Team•leitung)

Adoptionen im Kreis Waren•dorf
Telefon: 02581 • 53‑5243
E‑Mail: ivon.nubbenholt@kreis-warendorf.de

Lea Goetz

Adoptionen im Kreis Waren•dorf
Telefon: 02581 • 53‑5247
E‑Mail: lea.goetz@kreis-warendorf.de

Carina Maronde

Adoptionen im Kreis Waren•dorf
Telefon: 02581 • 53‑5248
E‑Mail: carina.maronde@kreis-warendorf.de

 

Kosten

Es fallen Gebühren für die notariellen Beurkundungen an.