Jägerprüfung
Um die Jagd waidgerecht ausüben zu können, benötigt ein Jäger gründliche Kenntnisse und Fähigkeiten in allen Bereichen des jagdlichen Handwerks. Wenn Sie künftig Jäger sein möchten, müssen Sie sich einer Prüfung unterziehen. Nachzuweisen sind ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebs, der Wildschadensverhütung, des Landes- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen und Jagdhunden, der Beurteilung des Wildbrets, des Jagd- und des Tierschutzes und des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts.
Um diese Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, bedarf es einer gründlichen Vorbereitung des Jungjägers.
Weitere Informationen zur Jungjägerausbildung erhalten Sie bei der Kreisjägerschaft Warendorf e.V., Tel. 0 25 81 / 931720 oder beim Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen: Jäger werden.
Die Jägerprüfung wird in Nordrein-Westfalen (NRW) landeseinheitlich einmal jährlich nach der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 31. März 2010 (DVO LJG-NRW) in der zurzeit geltenden Fassung durchgeführt. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil und die Schießprüfung und wird an drei unterschiedlichen Tagen durchgeführt. Der Prüfungstermin für den schriftlichen Teil der Prüfung ist am Montag der letzten vollständigen Kalenderwoche im April eines jeden Jahres um 15 Uhr. Die weiteren Prüfungstermine werden von der Unteren Jagdbehörde festgesetzt und drei Monate vor Beginn der Prüfung im Amtsblatt des Kreises Warendorf und auf der Internetseite veröffentlicht.
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Warendorf haben und an der Prüfung teilnehmen wollen, müssen Sie sich spätestens 28. Februar 2020 beim Kreis Warendorf, - Untere Jagdbehörde -, Waldenburger Str. 2 in 48231 Warendorf anmelden.
Jägerprüfung 2022
Der Kreis Warendorf hat für die Durchführung der Jägerprüfung zwei Prüfungsausschüsse
gebildet. Alle Prüflinge werden durch die Untere Jagdbehörde einem der Ausschüsse zugewiesen. Ein Anspruch auf eine feste Zuweisung besteht nicht.
Gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung –DVO LJG-NRW) vom 31. März 2010 (GV. NRW. Nr. 14 S. 235-248) in der zurzeit geltenden Fassung werden für die Jägerprüfung 2022 und die Nachprüfung im Kreis Warendorf folgende Termine festgesetzt:
Jägerprüfungsauschuss Beckum
1. Schriftliche Prüfung: Mittwoch, 20.04.2022 15.00 Uhr Gaststätte „Zum Burggrafen", Daudenstraße 5, 59302 Oelde-Stromberg,
2. Schießprüfung: Donnerstag, 21.04.2022 08.00 Uhr Schießstand der Kreisjägerschaft, Warendorf e.V. „Am Butterpatt“,
3. Mündliche Prüfung: Freitag, 22.04.2022 bis Mittwoch, 27.04.2022, jeweils ab 09.00 Uhr, Gaststätte „Zum Burggrafen“, Daudenstraße 5, 59302 Oelde-Stromberg
Jägerprüfungsauschuss Warendorf
1. Schriftliche Prüfung: Mittwoch, 20.04.2022 15.00 Uhr DEULA Westfalen-Lippe GmbH, Dr.-Rau-Allee 71, 48231 Warendorf,
2. Schießprüfung: Donnerstag, 21.04.2022 14.00 Uhr Schießstand der Kreisjägerschaft Warendorf e.V. „Am Butterpatt“
3. Mündliche Prüfung: Freitag, 22.04.2022 bis Mittwoch, 27.04.2022, jeweils ab 09.00 Uhr, Im Grünen Zentrum, Waldenburger Straße 10, 48231 Warendorf
Nachprüfung
Als Termin für die Nachprüfung wird für beide Prüfungsausschüsse der Donnerstag, den 08.09.2022 festgesetzt.
Für die Teilnahme an den Prüfungstagen gelten die dann jeweils gültigen Regelungen nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Den "Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung" finden Sie weiter unten unter "Formulare".
Die Zulassungsgebühr für die Teilnahme an der Jägerprüfung beträgt 250,00 Euro.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Jägerprüfung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Auch müssen Sie zuverlässig und körperlich geeignet im Sinne des Waffen- und Bundesjagdgesetzes sein.
Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen, die die Untere Jagdbehörde beim Kreis Warendorf entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gebildet hat, abgenommen.
Sollten die Leistungen im schriftlichen Teil der Prüfung nicht ausreichend sein, ist eine Teilnahme an den weiteren Prüfungen nicht möglich.
Für den Fall, dass das jagdliche Schießen oder die mündlich praktische Prüfung nicht sofort bestanden werden, gibt es im September des gleichen Jahres die Möglichkeit an einer Nachprüfung teilzunehmen.
Diese ist ebenfalls kostenpflichtig.
Nach Bestehen der Jägerprüfung bekommen Sie ein Prüfungszeugnis, mit dem Sie dann bei der für Sie zuständigen unteren Jagdbehörde einen Jagdschein beantragen können.
Formulare
Kosten
Prüfungsgebühr: 250,00 €