Adoptionsvermittlung
Der Begriff Adoption kommt aus dem Lateinischen ("adoptare")und bedeutet "Hinzuerwählen". Hieraus könnte abgeleitet werden, dass für AdoptionsbewerberInnen ein nach ihren Wünschen und Bedürfnissen geeignetes Kind gesucht würde. Das Gegenteil ist der Fall: Im Mittelpunkt des sogenannten Adoptionsviereckes steht unumstritten das Kind. Zu den weiteren essentiellen Akteuren zählen die leiblichen Eltern, die Annehmenden und ein/e MitarbeiterIn aus dem Fachdienst.
Adoption bedeutet, dass ein Kind aus seinem ursprünglichen Familienverband herausgelöst und, rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt, in den Familienverband der Adoptiveltern eingebunden wird. Eine Adoption soll einem Kind, das dauerhaft nicht bei seinen Eltern leben kann, das Aufwachsen und die umfassende rechtliche Zugehörigkeit in seiner neuen Familie sichern. Zentrales Anliegen der Adoptionsvermittlung ist es daher für ein konkretes Kind die geeignete Familie zu finden.
Weitere, sehr umfangreiche Informationen zum Thema Adoption finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien
Unterlagen
Die folgenden notwendigen Unterlagen werden in verschiedenen Abschnitten des Bewerbungsverfahrens erbeten:
- Ausführlicher Lebenslauf mit Darstellung der Lebensgeschichte und der Beweggründe für die Annahme eines Kindes (inkl. aktueller Fotos)
- Ärztliches Gesundheitsattest
- Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Meldebescheinigung
Kosten
Es fallen Gebühren für die notariellen Beurkundungen an.