Amtlicher Lageplan
Zum Bauantrag, zur Eintragung einer Baulast oder zur Erteilung einer Teilungsgenehmigung ist oft ein amtlicher Lageplan gemäß der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) erforderlich, der im Maßstab 1 : 500 gefertigt wird.
Der amtliche Lageplan enthält eine Vielzahl von Informationen, die für die Beurteilung des Bauvorhabens benötigt werden. Dies sind u.a. die Katasterangaben zu Grenzen und Eigentümern, der topographische Bestand, das geplante Objekt, die zulässige und die geplante bauliche Nutzung, die Entwässerung und vieles mehr. Der Umfang der Eintragungen richtet sich nach dem Zweck des Lageplanes und den Anforderungen der Baugenehmigungsbehörde.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Formulare
Unterlagen
- Planungsunterlagen des Bauvorhabens
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Länge der Umringsgrenzen des Baugrundstücks, dem Bodenrichtwert sowie dem erforderlichen Inhalt des amtlichen Lageplanes.