Betreuungsbehörde
Wer wird betreut?
Erwachsene Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig und verantwortlich regeln können, sind auf die Hilfe anderer Personen angewiesen. Es kann deshalb notwendig werden, dass durch das zuständige Amtsgericht eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer bestellt werden muss, die/ der in einem genau festgelegten Umfang für den zu betreuenden Menschen handelt.
Was will das Betreuungsgesetz?
Seit dem 01.01.1992 ist die Entmündigung volljähriger Menschen abgeschafft. Statt dessen wird durch die "rechtliche" Betreuung das Recht auf Selbstbestimmung berücksichtigt. Die Aufgaben, die durch das Betreuungsgericht im Rahmen der rechtlichen Betreuung übertragen werden, sind genau festgelegt: Der Betreuer / die Betreuerin unterstützt die betroffene Person in solchen Angelegenheiten, die diese alleine nicht regeln kann, z.B. in schwierigen Lebenssituationen, Vermögensangelegenheiten oder bei gesundheitlichen Fragen. Dabei sollen die Wünsche und Interessen der betreuten Person im Vordergrund stehen. Eine vom Gericht bestellte Betreuung mit den festgelegten Aufgabenkreisen ist eine gesetzliche Vertretung. Der gesetzliche Vertreter / die gesetzliche Vertreterin vertritt die betroffene Person sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Wann ist eine rechtliche Betreuung notwendig?
Eine Betreuerin/ ein Betreuer kann nur dann durch das Gericht bestellt werden, wenn die Erforderlichkeit gegeben ist. Dies muss wiederum durch ein ärztliches Gutachten hinreichend bestätigt sein.
Nur wenn es keine Alternativen gibt, wenn keine ausreichenden Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist die Bestellung einer rechtlichen Betreuung durch das Amtsgericht möglich.
Wie wird eine Betreuung eingerichtet?
Betroffene, ihre Angehörigen oder sonstige Personen, die sich verantwortlich fühlen, können sich in dieser Angelegenheit an das zuständige Amtsgericht wenden.
Betroffene Personen können selbst beim Gericht für sich eine rechtliche Betreuung beantragen. Auch Angehörige können persönlich an das Amtsgericht herantreten, den Sachverhalt vortragen und die Einrichtung einer Betreuung anregen. Das Betreuungsgericht leitet dann das Verfahren ein.
Weitere Informationen
Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei
der Betreuungsstelle des Kreises Warendorf
Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf
und
den Betreuungsvereinen im Kreis Warendorf:
Betreuungsverein Innosozial im Kreis Warendorf e.V.
Tel. 02581 633257
Internet: https://innosozial.de/fachdienst/betreuungsverein-innosozial/
- Stadtgebiet Warendorf und Stadtteile (Freckenhorst, Hoetmar, Einen-Müssingen, Milte)
- Stadt Ahlen (PLZ-Gebiet 59227)
- Stadt Sendenhorst und Orteil Albersloh)
- Beelen
- Ennigerloh
- Everswinkel
- Ostbevern
- Sassenberg (mit Ortsteil Füchtorf)
- Telgte
INI Betreuung e.V.
Tel. 02521 9500-87
Internet: https://ini-betreuung.de/
- Stadtgebiet Beckum und Stadtteile (Neubeckum, Vellern, Roland)
- Stadt Ahlen (PLZ-Gebiet 59229)
- Stadt Drensteinfurt und Ortsteile (Walstedde, Rinkerode)
- Oelde
- Wadersloh (Diestedde und Liesborn)
und
beim Bundesministerium der Justiz (Informationen und Vordrucke)
Internet: https://www.bmj.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html
Verwandte Dienstleistungen