Pflegekinderdienst
Begriffserklärung: Was ist der Pflegekinderdienst?
Der Pflegekinderdienst ist ein Fachbereich innerhalb der Jugendhilfe, dem die Aufgabe obliegt, Kinder und Jugendliche in geeignete Pflegefamilien zu vermitteln, wenn eine Erziehung innerhalb der Herkunftsfamilie vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich ist. Ziel ist es, diesen jungen Menschen neue Lebensperspektiven in einem familiären Umfeld zu eröffnen.
Zur Erfüllung dieses Auftrags werden interessierte Pflegepersonen durch die Mitarbeitenden des Pflegekinderdienstes sorgfältig geschult und auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet. Nach erfolgter Vermittlung begleiten und beraten die Fachkräfte die Pflegefamilien kontinuierlich. Darüber hinaus erfolgt eine kooperative Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern, sofern dies im Interesse des Kindes liegt.
Formen der Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie
Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII unterscheidet der Pflegekinderdienst zwischen verschiedenen Formen der Vollzeitpflege:
Bereitschaftspflege
Die Bereitschaftspflege stellt ein Angebot der Jugendhilfe gemäß § 42 SGB VIII dar und dient dem unmittelbaren Schutz von Kindern und Jugendlichen in akuten Notsituationen, etwa bei psychischen Erkrankungen, Suchtproblematiken oder einer konkreten Kindeswohlgefährdung.
Da es sich hierbei um eine Maßnahme der Inobhutnahme handelt, erfolgt die Betreuung in enger Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete Hilfe zur Erziehung gemäß § 33 SGB VIII. Kinder und Jugendliche leben dabei vorübergehend in einer Pflegefamilie, bis über ihre weitere Perspektive entschieden ist – etwa eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder eine dauerhafte Unterbringung in einer anderen Einrichtung bzw. Pflegefamilie.
Diese Form der Hilfe wird in der Regel bei familiären Krisensituationen in Anspruch genommen, etwa bei längerer Erkrankung oder Überforderung der Erziehungsberechtigten. Auch freiwillige Anfragen durch Eltern sind möglich, wenn diese zeitweise nicht in der Lage sind, ihre elterliche Verantwortung wahrzunehmen.
Dauerpflege
Bei der Dauerpflege handelt es sich ebenfalls um eine Maßnahme nach § 33 SGB VIII, bei der die Pflegefamilie eine familienersetzende Funktion übernimmt. Diese Form der Hilfe wird in Fällen gewählt, in denen das Kindeswohl in der Herkunftsfamilie dauerhaft nicht gewährleistet werden kann.
Ziel ist es, den betroffenen Kindern und Jugendlichen eine stabile, entwicklungsfördernde Lebensform zu bieten und tragfähige Bindungen aufzubauen – mit oder ohne Einbeziehung der Herkunftsfamilie. Die Dauerpflege besteht häufig bis zur Volljährigkeit des Pflegekindes.
Durch diese differenzierten Pflegeformen stellt die Vollzeitpflege in einer Familie eine geeignete Alternative zu stationären Hilfen dar.
Ausgangslage
Die Entscheidung zur Vermittlung eines Kindes oder Jugendlichen in eine Pflegefamilie richtet sich nach dem individuellen erzieherischen Bedarf sowie der konkreten Lebenslage des jungen Menschen. Der Unterstützungsbedarf reicht dabei von Säuglingen in akuten Notsituationen bis hin zu Jugendlichen aus belasteten familiären oder sozialen Verhältnissen.
Dementsprechend variieren auch die Anforderungen an Pflegepersonen hinsichtlich ihrer persönlichen, sozialen und erzieherischen Kompetenzen. Die Erziehung außerhalb der Herkunftsfamilie ist eine anspruchsvolle und differenzierte Aufgabe, die ein hohes Maß an Engagement, Empathie und Stabilität erfordert.
Bewerbung als potentielle Pflegeeltern
Der Pflegekinderdienst bietet Interessierten eine Bewerbervorbereitung an. Ziel ist es, einen Pool zahlreicher potentieller Pflegeeltern mit den unterschiedlichsten Kompetenzen und Ressourcen zur Verfügung stellen zu können. Hintergrund hierfür ist die Sicherstellung von zeitnahen, bedarfsorientierten Vermittlungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in spezifischen, konfliktbehafteten Lebenslagen.
Der Fachdienst arbeitet darauf hin, dass Pflegefamilien in der Lage sind, Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Herkunft sowie aus individuellen und sozialen Konfliktlagen zeitlich befristet oder auf Dauer aufzunehmen. Sie sollen für die unterschiedlichen Lebensgeschichten und Bedürfnisse von Kindern sensibilisiert werden. Es wird angestrebt für jedes betroffene Kind die passende Pflegefamilie zu finden. Wir suchen demnach Pflegeeltern für:
- Kinder und Jugendliche, deren Eltern auf Grund der persönlichen Lebenssituation nicht für selbst für ihre Kinder sorgen wollen
- Kinder und Jugendliche, mit (schwerwiegenden) traumatischen sowie belastenden Lebenserfahrungen, deren Eltern tatsächlich nicht in der Lage sind, die Versorgung und die Erziehung ihres Kindes sicherzustellen
- Kinder und Jugendliche, die auf Grund einer familienrechtlichen Entscheidung (§ 1666 a, 1666 BGB) aus der Herkunftsfamilie herausgelöst wurden
Rahmenbedingungen und Eignungskriterien für BewerberInnen
Im Hinblick auf die anspruchsvollen Aufgaben als Pflegeeltern sollten die BewerberInnen verfügen über:
- Gefestigte Persönlichkeit
- Stabilität der Partnerschaft
- Erziehungsfähigkeit
- Eigene Lebenszufriedenheit/-ziele
- Kooperationsbereitschaft
- Reflexionsfähigkeit
Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Wohn- und Lebensformen (leibliche Kinder, Lebensgemeinschaft etc.) oder Berufstätigkeit werden in persönlichen Gesprächen individuell in den Blick genommen.
Benötigte Unterlagen
Die folgenden notwendigen Unterlagen werden in verschiedenen Abschnitten des Bewerbungsverfahrens erbeten:
- Ausführlicher Lebenslauf mit Darstellung der Lebensgeschichte und der Beweggründe für die Aufnahme eines Kindes (inkl. aktueller Fotos)
- Ärztliches Gesundheitsattest
- Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren dauert mindestens ein Jahr und setzt sich zusammen aus:
- Informationsgespräch
- Persönliche Einzel- und Paargespräche
- Bewerberseminar (sechs Kursabende)
Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie beim Team des Fachdienstes.
Vermittlungsverfahren
Benötigt ein Kind eine neue Lebensperspektive in einer Pflegefamilie, sucht der Fachdienst unter den vorbereiteten Pflegeelternbewerbern dasjenige Paar heraus, welches am besten geeignet scheint, den speziellen Bedürfnissen dieses Kindes gerecht zu werden.
Umfassende Informationen zum Kind, die erste persönliche Begegnung und die Entwicklung einer auf gegenseitiger Sympathie beruhenden anfanghaften Beziehung sind wichtige Schritte im Vermittlungsprozess.
Erst wenn das Kind erkennen lässt, dass es sich auf das Beziehungsangebot der Pflegeeltern einlässt, wird ein Wechsel des Kindes aus der aktuellen Lebenssituation (in der Kurzzeitpflege oder im Heim) in seine neue Familie gestaltet. Wie lange dieser Prozess andauert, hängt daher vom Alter und von der Entwicklung des Kindes ab.
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Ansprechpersonen:
Ivon Nubbenholt (Teamleitung)
Adoptionen im Kreis Warendorf und Ahlen; Pflegeverhältnisse im Kreis Warendorf
Telefon: 02581/53-5243
Email: ivon.nubbenholt@kreis-warendorf.de
Lea Goetz
Adoptionen im Kreis Warendorf, Beckum und Oelde
Pflegeverhältnisse im Kreis Warendorf
Telefon: 02581/53-5247
Email: Lea.goetz@kreis-warendorf.de
Carina Maronde
Adoptionen und Pflegeverhältnisse im Kreis Warendorf
Telefon: 02581 53/ 5248
Email: carina.maronde@kreis-warendorf.de
Finn Potrafke
Pflegeverhältnisse im Kreis Warendorf
Telefon: 02581 53/ 5246
Email: finn.potrafke@kreis-warendorf.de
Eva-Maria Ruthmann
Pflegeverhältnisse im Kreis Warendorf
Telefon: 02581 53/ 5245
Email: eva-maria.ruthmann@kreis-warendorf.de
Annik Richter
Pflegeverhältnisse im Kreis Warendorf
Telefon: 02581 53/ 5244
Email: annik.richter@kreis-warendorf.de
Jana Falk
Pflegeverhältnisse im Kreis Warendorf
Telefon: 02581 53/ 5242
Email: jana.falk@kreis-warendorf.de