Bei einer Teilungsvermessung werden innerhalb bestehender Grundstücke neue Grenzen gebildet, so dass neue Grundstücke entstehen. Die Teilungsvermessung ist Voraussetzung für den Verkauf eines Grundstücksteils und die grundbuchliche Eigentumsübertragung. Wenn die Endpunkte einer neuen Grenze bereits durch Grenzzeichen ausreichend gekennzeichnet sind, kann ggfls. das Grundstück auch ohne örtliche Vermessung geteilt werden.

Ablauf einer Liegenschaftsvermessung

  • Zunächst werden im Amt für Geoinformation und Kataster die Karten und Vermessungsrisse zusammengestellt, die die Entstehung des Flurstücks nachweisen und die zur Vermessung notwendigen Zahlenangaben enthalten. Eine evtl. notwendige Teilungsgenehmigung wird von der zuständigen Stelle eingeholt.
  • Die beteiligten Eigentümer und Erbbauberechtigten werden über den Vermessungstermin informiert.
  • Anschließend findet die Vermessung vor Ort statt.
  • Bei Teilungs- und Grenzvermessungen werden mit den beteiligten Eigentümern und Erbbauberechtigten die örtlich festgestellten Grenzen und deren Abmarkungen in einer Grenzniederschrift dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.
  • Im Innendienst erfolgt die Berechnung der Vermessung.
  • In der Liegenschaftskarte und im Liegenschaftsbuch werden bei Teilungsvermessungen die neuen Flurstücke gebildet. Die beteiligten Eigentümer, die Erbbauberechtigten und das Grundbuchamt erhalten einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster.


Rechtsgrundlage


Formulare

Unterlagen

  • Unterlagen zur Festlegung der neuen Grenze (evtl. Kaufvertrag)

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem Bodenrichtwert und der Größe der jeweils vermessenen Grundstücksteilflächen und der Länge der zu untersuchenden Grundstücksgrenzen.
Teilungsvermessung Bei einer Teilungsvermessung werden innerhalb bestehender Grundstücke neue Grenzen gebildet, so dass neue Grundstücke entstehen. Die Teilungsvermessung ist Voraussetzung für den Verkauf eines Grundstücksteils und die grundbuchliche Eigentumsübertragung. Wenn die Endpunkte einer neuen Grenze bereits durch Grenzzeichen ausreichend gekennzeichnet sind, kann ggfls. das Grundstück auch ohne örtliche Vermessung geteilt werden.

Ablauf einer Liegenschaftsvermessung

  • Zunächst werden im Amt für Geoinformation und Kataster die Karten und Vermessungsrisse zusammengestellt, die die Entstehung des Flurstücks nachweisen und die zur Vermessung notwendigen Zahlenangaben enthalten. Eine evtl. notwendige Teilungsgenehmigung wird von der zuständigen Stelle eingeholt.
  • Die beteiligten Eigentümer und Erbbauberechtigten werden über den Vermessungstermin informiert.
  • Anschließend findet die Vermessung vor Ort statt.
  • Bei Teilungs- und Grenzvermessungen werden mit den beteiligten Eigentümern und Erbbauberechtigten die örtlich festgestellten Grenzen und deren Abmarkungen in einer Grenzniederschrift dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.
  • Im Innendienst erfolgt die Berechnung der Vermessung.
  • In der Liegenschaftskarte und im Liegenschaftsbuch werden bei Teilungsvermessungen die neuen Flurstücke gebildet. Die beteiligten Eigentümer, die Erbbauberechtigten und das Grundbuchamt erhalten einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster.


Rechtsgrundlage


Formulare

  • Unterlagen zur Festlegung der neuen Grenze (evtl. Kaufvertrag)
Die Gebühren richten sich nach dem Bodenrichtwert und der Größe der jeweils vermessenen Grundstücksteilflächen und der Länge der zu untersuchenden Grundstücksgrenzen. Vermessung, Liegenschaftsvermessung, Grundstücksvermessung https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/364/show
Amt für Geoinformation und Kataster
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-6209
Fax 02581 53-6299

Herr

Stefan

Potthoff

Sachgebietsleitung

02581 53-6210
stefan.potthoff@kreis-warendorf.de