Wohnraumförderung
Wohnraumförderung des Landes NRW im Kreis Warendorf
Mithilfe der öffentlichen Wohnraumförderung soll durch Bau, Kauf oder Modernisierung bezahlbarer Wohnraum sowie Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in NRW geschaffen werden. Aktuell legt das „Mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2023-2027 des Landes Nordrhein-Westfalen“ das Mittelvolumen, die Schwerpunkte sowie die Inhalte des öffentlich geförderten Wohnungsbaus fest. Dieses ist auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) in Form von „Fragen und Antworten“ (FAQ) veröffentlicht. Bei Interesse zu den Hintergründen können Sie sich über den folgenden Link informieren:
Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Konkretisiert werden die attraktiven Rahmenbedingungen und Konditionen in den Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (WFB 2023). Zu den einzelnen Fördermöglichkeiten, die über den Kreis Warendorf als zuständige Bewilligungsbehörde beantragt und bewilligt sowie anschließend über die NRW.BANK abgewickelt werden können, erhalten Sie nachfolgend weitere Informationen:
Mietwohnraumförderung - Modernisierungsförderung
Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine
Ergänzungszuschuss Wohnbau NRW 2023
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