Wohnraumförderung des Landes NRW im Kreis Warendorf

Mithilfe der öffentlichen Wohnraumförderung soll durch Bau, Kauf oder Modernisierung bezahlbarer Wohnraum sowie Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in NRW geschaffen werden. Aktuell legt das „Mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2023-2027 des Landes Nordrhein-Westfalen“ das Mittelvolumen, die Schwerpunkte sowie die Inhalte des öffentlich geförderten Wohnungsbaus fest. Dieses ist auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) in Form von „Fragen und Antworten“ (FAQ) veröffentlicht. Bei Interesse zu den Hintergründen können Sie sich über den folgenden Link informieren:

 

https://www.mhkbd.nrw/themenportal/oeffentliche-wohnraumfoerderung/fragen-und-antworten-zur-foerderung

 

Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Konkretisiert werden die attraktiven Rahmenbedingungen und Konditionen in den Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (WFB 2023). Zu den einzelnen Fördermöglichkeiten, die über den Kreis Warendorf als zuständige Bewilligungsbehörde beantragt und bewilligt sowie anschließend über die NRW.BANK abgewickelt werden können, erhalten Sie nachfolgend weitere Informationen:

Mietwohnraumförderung

Mietwohnraumförderung - Modernisierungsförderung

Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine

Eigenheimförderung

 

Diese Angebote könnten Sie noch interessieren:

Wohnberatung- als Ergänzung zur Förderung der Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand

Energieberatung- weitere Informationen zu energieeffizienter Gebäudesanierung, Wärmepumpen, Solarthermie etc. 

 

Wohnraumförderung

 

Wohnraumförderung des Landes NRW im Kreis Warendorf

Mithilfe der öffentlichen Wohnraumförderung soll durch Bau, Kauf oder Modernisierung bezahlbarer Wohnraum sowie Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in NRW geschaffen werden. Aktuell legt das „Mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2023-2027 des Landes Nordrhein-Westfalen“ das Mittelvolumen, die Schwerpunkte sowie die Inhalte des öffentlich geförderten Wohnungsbaus fest. Dieses ist auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) in Form von „Fragen und Antworten“ (FAQ) veröffentlicht. Bei Interesse zu den Hintergründen können Sie sich über den folgenden Link informieren:

 

https://www.mhkbd.nrw/themenportal/oeffentliche-wohnraumfoerderung/fragen-und-antworten-zur-foerderung

 

Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Konkretisiert werden die attraktiven Rahmenbedingungen und Konditionen in den Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (WFB 2023). Zu den einzelnen Fördermöglichkeiten, die über den Kreis Warendorf als zuständige Bewilligungsbehörde beantragt und bewilligt sowie anschließend über die NRW.BANK abgewickelt werden können, erhalten Sie nachfolgend weitere Informationen:

Mietwohnraumförderung

Mietwohnraumförderung - Modernisierungsförderung

Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine

Eigenheimförderung

 

Diese Angebote könnten Sie noch interessieren:

Wohnberatung- als Ergänzung zur Förderung der Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand

Energieberatung- weitere Informationen zu energieeffizienter Gebäudesanierung, Wärmepumpen, Solarthermie etc. 

 

https://serviceportal.kreis-warendorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/889/show
Wohnungsbauförderung
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf

Frau

Lena

Bothe

Sachgebietsleitung

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2040
lena.bothe@kreis-warendorf.de

Frau

Verena

Holtmann

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2044
verena.holtmann@kreis-warendorf.de

Frau

Tatjana

Gette

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2043
tatjana.gette@kreis-warendorf.de

Frau

Kerstin

Veix

D1.111 (Kreishaus, 1. Etage)

02581 53-2042
kerstin.veix@kreis-warendorf.de

Frau

Annette

Löckmann

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2041
annette.loeckmann@kreis-warendorf.de
Kämmerei
Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-2000
Fax 02581 53-2098

Frau

Lena

Bothe

Sachgebietsleitung

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2040
lena.bothe@kreis-warendorf.de

Frau

Verena

Holtmann

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2044
verena.holtmann@kreis-warendorf.de

Frau

Tatjana

Gette

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2043
tatjana.gette@kreis-warendorf.de

Frau

Kerstin

Veix

D1.111 (Kreishaus, 1. Etage)

02581 53-2042
kerstin.veix@kreis-warendorf.de

Frau

Annette

Löckmann

D1.112a Kreishaus (1. Etage)

02581 53-2041
annette.loeckmann@kreis-warendorf.de