Wohnraumförderung
Wohnraumförderung des Landes NRW im Kreis Warendorf
Mithilfe der öffentlichen Wohnraumförderung soll durch Bau, Kauf oder Modernisierung bezahlbarer Wohnraum sowie Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in NRW geschaffen werden. Aktuell legt das „Mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2023-2027 des Landes Nordrhein-Westfalen“ das Mittelvolumen, die Schwerpunkte sowie die Inhalte des öffentlich geförderten Wohnungsbaus fest. Dieses ist auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) in Form von „Fragen und Antworten“ (FAQ) veröffentlicht. Bei Interesse zu den Hintergründen können Sie sich über den folgenden Link informieren:
Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Konkretisiert werden die attraktiven Rahmenbedingungen und Konditionen in den Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (WFB 2023). Zu den einzelnen Fördermöglichkeiten, die über den Kreis Warendorf als zuständige Bewilligungsbehörde beantragt und bewilligt sowie anschließend über die NRW.BANK abgewickelt werden können, erhalten Sie nachfolgend weitere Informationen.
Mietwohnraumförderung:
Der Bedarf an barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum für Wohnberechtigte ist in ganz NRW hoch. Auch im Kreis Warendorf wird ein zunehmender Bedarf verzeichnet.
Die Basis einer möglichen Förderung bildet die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung. Für die unterschiedlichen Mietniveaus sind bestimmte Grunddarlehen festgelegt, die pro Quadratmeter (qm) Wohnfläche gewährt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, verschiedene Zusatzdarlehen in Anspruch zu nehmen.
Mit einer möglichen Förderung wird gleichzeitig eine Bewilligungsmiete festgelegt, die von den späteren Mietern/-innen verlangt werden darf.
Bei Interesse, geförderten Mietwohnraum zu schaffen, entnehmen Sie bitte weitere Informationen der nachfolgenden Übersicht:
Auf der Internetseite der NRW.BANK werden die Förderbausteine ebenfalls erläutert. Hier finden Sie auch die entsprechenden Formulare, die für eine Antragstellung beim Kreis Warendorf als Bewilligungsbehörde einzureichen sind. Die Ansprechpersonen für den Bereich Mietwohnraumförderung helfen Ihnen gerne weiter. Es wird empfohlen, einen Beratungstermin vor einer Antragsstellung in Anspruch zu nehmen, da auch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.
Mietwohnraumförderung - Modernisierungsförderung:
Zur Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen bestehen attraktive Angebote nach der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum im Land Nordrhein-Westfalen (RL Mod). Es können z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Reduzierung von Barrieren oder auch Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert werden. Auch für die Änderung und Erweiterung von Wohnraum, beispielsweise für einen Dachgeschossausbau in bestehenden Wohngebäuden, kann eine Modernisierungsförderung beantragt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:
Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen (RL Mod)
Auf der Internetseite der NRW.BANK werden die Fördermöglichkeiten ebenfalls erläutert. Hier finden Sie auch die entsprechenden Formulare, die für eine Antragstellung beim Kreis Warendorf als Bewilligungsbehörde einzureichen sind. Die Ansprechpersonen für den Bereich Mietwohnraumförderung helfen Ihnen gerne weiter. Es wird empfohlen, einen Beratungstermin vor einer Antragsstellung in Anspruch zu nehmen, da auch im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.
Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot:
Die Neuschaffung von Wohnraum, der in besonderem Maße geeignet ist, die Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion der Bewohner/-innen zu erfüllen, wird über den Neubau, die Nutzungsänderung und die Erweiterung von Gebäuden sowie über die Änderung und Anpassung bestehender Einrichtungen an geänderte Wohnbedürfnisse gefördert.
Die förderfähigen Einrichtungen können bis zu 24 Wohnplätze zuzüglich vier Wohnplätze für die Nutzung in Krisensituationen oder für die kurzzeitige Unterbringung von Menschen mit Behinderungen umfassen. Die Wohnplätze können als Individualplätze oder gruppenbezogene Wohnplätze ausgeführt werden.
Die zulässige Miete für einen Wohnplatz richtet sich nach den von den jeweiligen Leistungsträgern als angemessen im Sinne des § 42 a SGB XII ermittelten Richtgrößen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:
Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
Bei Interesse, Wohnraum für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, stimmen Sie sich bitte vorab mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ab. Auf der Internetseite des LWL finden Sie entsprechende Auskünfte sowie die jeweiligen Ansprechpersonen.
Auf der Internetseite der NRW.BANK finden Sie ebenfalls Informationen sowie die entsprechenden Formulare, die für eine Antragstellung beim Kreis Warendorf als Bewilligungsbehörde einzureichen sind. Die Ansprechpersonen für den Bereich der Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen helfen Ihnen gerne weiter. Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.
Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine
Mit der Richtlinie zur Mobilisierung von Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine (RL MoWo) soll die Neuschaffung oder Herrichtung von Wohnraum für diese Zielgruppe gefördert werden.
Für die Neuschaffung durch Neubau, Nutzungsänderung und Erweiterung zeichnet sich die Förderung durch zinsgünstige Darlehen mit hohen Tilgungsnachlässen aus. Auf der Internetseite der NRW.BANK werden die Förderbausteine erläutert. Hier finden Sie auch die entsprechenden Formulare, die für eine Antragstellung beim Kreis Warendorf als Bewilligungsbehörde einzureichen sind.
Die Herrichtung von vermietungsfähigem und somit kurzfristig nutzbarem Wohnraum kann in Form von Festbetragszuschüssen gefördert werden. Die entsprechenden Erläuterungen sowie Formulare finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der NRW.BANK.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Ankaufs von Zweckbindungen für die Inanspruchnahme von Festbetragszuschüssen. Die entsprechenden Erläuterungen sowie Formulare finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der NRW.BANK.
Bei Interesse oder Fragen helfen Ihnen die Ansprechpersonen für den Bereich der Förderung nach RL MoWo gerne weiter. Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.
Eigenheimförderung:
Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen haben für den Neubau, den Erwerb oder die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum die Möglichkeit, Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Diese gestalten sich durch zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten sowie hohe Tilgungsnachlässe.
Eine detaillierte Zusammenfassung der Voraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:
Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (Neubau, Erwerb)
Falls Sie eine Modernisierung Ihres Eigenheims in Betracht ziehen, entnehmen Sie bitte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen sowie den Konditionen der nachfolgenden Übersicht:
Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum (RL Mod)
Auf der Internetseite der NRW.BANK wird ein Chancenprüfer zur Verfügung gestellt, den Sie für eine erste Einschätzung nutzen können. Des Weiteren haben Sie hier die Gelegenheit, sich die Eigentumsförderung in einem kurzen Film der NRW.BANK erklären zu lassen.
Für eine Erstinformation kann die NRW.BANK über die Servicenummer 0211/91741 – 4500 sowie die E-Mail-Adresse beratung@nrwbank.de kontaktiert werden. Darüber hinaus stehen Ihnen die rechts in der Übersicht genannten Ansprechpersonen des Kreises Warendorf als Bewilligungsbehörde bei Fragen gerne zur Verfügung.
Folgende Unterlagen sind im Rahmen einer Antragstellung beim Kreis Warendorf einzureichen:
Neubau oder Kauf:
- Merkblatt Antrag auf Förderung Bestandserwerb oder
- Merkblatt Antrag auf Förderung Neubaumaßnahme, Ersterwerb
- Formulare Eigentumsförderung der NRW.BANK
Modernisierung:
Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags grundsätzlich eine Gebühr erhoben wird.
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