Wohnraumförderung des Landes NRW im Kreis Warendorf

Mithilfe der öffentlichen Wohnraumförderung soll durch Bau, Kauf oder Modernisierung bezahlbarer Wohnraum sowie Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in NRW geschaffen werden. Aktuell legt das „Mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2023-2027 des Landes Nordrhein-Westfalen“ das Mittelvolumen, die Schwerpunkte sowie die Inhalte des öffentlich geförderten Wohnungsbaus fest. Dieses ist auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) in Form von „Fragen und Antworten“ (FAQ) veröffentlicht.

 

Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Konkretisiert werden die attraktiven Rahmenbedingungen und Konditionen in der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024). Zu den einzelnen Fördermöglichkeiten, die über den Kreis Warendorf als zuständige Bewilligungsbehörde beantragt und bewilligt sowie anschließend über die NRW.BANK abgewickelt werden können, erhalten Sie nachfolgend weitere Informationen:

Mietwohnraumförderung - Neuschaffung

Mietwohnraumförderung - Modernisierungsförderung

Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine

Eigenheimförderung

 

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