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Beratung und Unterstützung

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) als Fachabteilung des Amtes für Jugend und Bildung berät Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in allen Fragen der Erziehung, der Klärung von Partnerschafts- und Erziehungskonflikten und ist behilflich bei der Bewältigung unterschiedlicher Lebenskrisen im familialen Zusammenhang.

Der ASD arbeitet auf der Grundlage des achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII), anderen relevanten Gesetzen und anerkannten fachlichen Standards. Die Tätigkeit erfordert fachliche Kompetenz. In der Regel steht Ihnen ohne lange Wartezeiten ein fester Ansprechpartner/eine feste Ansprechpartnerin zur Verfügung. Der ASD ist dem Datenschutz verpflichtet. Das bedeutet, dass alle Informationen, die in Beratungen bekannt werden, streng vertraulich behandeln. Die Beratung ist kostenfrei.

Der ASD bietet Beratung und Unterstützung in den vielfältigen schwierigen Lebenslagen von Familien, Kindern und Jugendlichen, z. B. bei Krisen und Problemen. Die Fachkräfte des ASD beraten Sie selber oder vermitteln Hilfen durch kompetente Fachdienste und Fachkräfte anderer Jugendhilfeeinrichtungen.

Der ASD möchte Eltern in ihrem Erziehungsauftrag unterstützen und Kindern und Jugendlichen das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtern. Letztlich soll gemeinsam mit Ihnen als Eltern der Schutz von Kindern und Jugendlichen sichergestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Unterstützung auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen.

Der ASD informiert, berät und unterstützt

 

Kindeswohlgefährdung – Informationen und Vorgehensweise

Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn bestimmte Umstände die gesunde und positive Entwicklung eines Kindes akut oder dauerhaft beeinträchtigen oder gefährden können. Eine Gefährdung des Kindeswohls kann in Form von Vernachlässigung sowie durch körperliche, seelische oder sexuelle Misshandlung vorliegen.

Wenn Sie Anzeichen für eine mögliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen feststellen, wenden Sie sich bitte während der Dienstzeiten Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) unter der Telefonnummer 02581/53-5200.

Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie in akuten Notfällen die Polizei unter der Nummer 110. Diese benachrichtigt die Rufbereitschaft des Jugendamtes.

 

Erhält der Allgemeine Soziale Dienst Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung, wird die Situation umfassend geprüft – in der Regel unter Einbeziehung der Eltern sowie ggf. weiterer Beteiligter wie Kindertageseinrichtungen, Schulen oder behandelnder Fachkräfte.

Erkennt das Jugendamt Unterstützungsbedarf zur Abwendung der Gefährdung, bietet es den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten geeignete Hilfen an. Sollte eine Mitwirkung der Eltern nicht erfolgen oder das Risiko zu hoch eingeschätzt werden, kann das Jugendamt das Familiengericht einschalten.

In besonders dringenden Fällen, in denen das Kindeswohl unmittelbar gefährdet ist und eine gerichtliche Entscheidung nicht abgewartet werden kann, ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen.

 

örtliche Zuständigkeit

Die Zuständigkeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind im Kreis Warendorf in viel Regionen aufgeteilt:

RB I - Warendorf
RB II - Ennigerloh, Drensteinfurt, Wadersloh
RB III - Telgte, Sendenhorst, Beelen
RB IV - Ostbevern, Everswinkel, Sassenberg

 

Beschwerdemanagement im Jugendamt
Ratsuchende Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Eltern, die sich unfair behandelt, nicht ausreichend beteiligt, beraten oder betreut fühlen, können sich an die Ombudsstelle Jugendhilfe NRW wenden und sich zu ihren Rechten beraten lassen. Ziel der Beratung ist es, mit allen Beteiligten eine einvernehmliche Lösung bei einer Beschwerde zu finden.

Kontakt
Ombudschaft Jugendhilfe NRW
www.ombudschaft-nrw.de
Telefon: 0202-29536776
E-Mail: team@ombudschaft-nrw.de


Rechtsgrundlagen

  • BGB
  • SGB VIII