Der Allgemeine Soziale Dienst als Fachabteilung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien berät Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in allen Fragen der Erziehung, der Klärung von Partnerschafts- und Erziehungskonflikten und ist behilflich bei der Bewältigung unterschiedlicher Lebenskrisen im familialen Zusammenhang.

Wir sind ein Team von Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen.

Wir arbeiten auf der Grundlage von Gesetzen und anerkannten fachlichen Standards und Kompetenzen. In der Regel steht Ihnen ohne lange Wartezeit ein fester Ansprechpartner/eine feste Ansprechpartnerin zur Verfügung. Die Tätigkeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes ist dem Datenschutz verpflichtet. Alle uns anvertrauten Daten und Informationen werden streng vertraulich behandelt. Die Beratung ist kostenfrei.

Wir wollen Sie in ihrem Erziehungsauftrag unterstützen und Kindern und Jugendlichen das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtern. Wir sind dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Beratung und Unterstützung ist die Inanspruchnahme dieser Leistung auf freiwilliger Basis.

Wir bieten Beratung und Unterstützung in den vielfältigen schwierigen Lebenslagen von Familien, Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Hilfe und Unterstützung erfolgt durch unsere direkte Kontaktaufnahme und Begleitung oder durch die Vermittlung von Hilfen durch kompetente Fachdienste und Fachkräfte der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe im Kreis Warendorf.

Die Zuständigkeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind im Kreis Warendorf in drei Regionen aufgeteilt:


Region 1: Ostbevern und Warendorf  (Gelb)  
Region 2: Drensteinfurt, Ennigerloh und Wadersloh (Rot) 
Region 3: Beelen, Everswinkel, Sassenberg, Sendenhorst und Telgte (Blau)

 

Rechtsgrundlagen

Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)